Anzeige

SCHLAGWORTE: Fachanwalt

BSR bezahlt Kramm-Anwalt nicht aus Unternehmensmitteln

| Die Berliner Stadtreinigung (BSR) widerspricht der Berichterstattung im „Tagesspiegel“ über die Entscheidung des Kammergerichts im Fall des BSR-Finanzvorstands Lothar Kramm. Die Zeitung hält der BSR vor, Mittel des Unternehmens verwendet zu haben, um diesem einen Anwalt „zur Seite zu stellen“. Richtig ist, betont die BSR, dass sich die BSR zur Aufklärung und Würdigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eines eigenen Fachanwalts bedient habe, um den BSR-Organen eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link