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Entsorgungsfirmen

  • Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen im Landkreis Böblingen Altkleidersammlungen durchführen und Sammelcontainern aufstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Eilverfahren entschieden. Den gewerblichen Interessen sei Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Untersagung sämtlicher Sammlungen einzuräumen, heißt es zur Begründung.

  • Private Entsorger dürfen ihre Blaue Tonnen weiterhin vor die Haustüren in Dresden stellen. In Eilbeschlüssen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Eilanträgen von fünf privaten Entsorgungsfirmen gegen die Untersagung ihrer Sammeltätigkeit durch die Landeshauptstadt stattgegeben. Zugleich änderte es die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Dieses hatte die Eilanträge zuvor abgelehnt.

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