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ECHA

  • Importeure und Hersteller haben noch bis einschließlich 3. Januar 2011 Zeit, der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung der chemischen Stoffe zu melden. Das ECHA-Helpdesk, das technische Unterstützung für die IT-Tools von ECHA bereitstellt und zu den Bestimmungen der REACH- und der CLP-Verordnung berät, wird zwischen 27. und 30. Dezember 2010 auch Fragen zu CLP beantworten. Das teilt ECHA mit.

  • Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss diese ab dem 1. November 2010 nach der CLP-Verordnung kennzeichnen und einstufen. Für Gemische gilt die Pflicht ab 1. Juni 2015. Unternehmen können dies inzwischen mit einem Online-Formular erledigen. Auf einem Online-Helpdesk gibt es weitere Hilfe für die Firmen.

  • Durch die CLP-Verordnung kommt auf die Stahl- und NE-Metallrecycling-Unternehmen wohl doch keine zusätzliche Belastung zu. Die Recycling-Verbände BDSV und VDM hatten zuvor befürchtet, dass für zurückgewonnene Metalle, deren Abfalleigenschaft geendet hat, umfangreiche Meldepflichten aufgrund der CLP-Verordnung entstehen. Diese scheinen sich nicht zu bestätigen, wie der Gesamtverband Stahl- und NE-Metall-Recycling mitteilt.

  • Am heutigen 3. August ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach der EU-Chemikalienverordnung Reach. Das Umweltbundesamt schlägt vor, für fünf Anthracenöle, die beispielsweise in Badelatschen oder Gunmmigriffen eingesetzt werden, eine Zulassungspflicht einzuführen.

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  • Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird Ende Oktober eine Liste besorgniserregender Stoffe veröffentlichen. Vertreter des Umweltbundesamtes sehen darin einen ersten Erfolg der europäischen Chemikalienverordnung „Reach“.

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