Die Klage eines privaten Entsorgungsunternehmens gegen die Untersagung, Altpapier aus privaten Haushalten zu sammeln, hat Erfolg gehabt – aus formellen Gründen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Untersagungs-verfügung gegen den privaten Altpapierentsorger aufgehoben.