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SCHLAGWORTE: benutzungszwang

Saarländische Gemeinden dürfen Bioabfälle selber verwerten

| Die saarländischen Gemeinden müssen ihre Bioabfälle nicht dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zur Verwertung überlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden (Az.: 1 A 2/08). Zuvor hatte der EVS die Ansicht vertreten, dass die Gemeinden wie auch bei der Entsorgung des Restmülls einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
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