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AEUV

  • Die Europäische Kommission hat die Slowakei aufgefordert, ihre Abfallvorschriften dahingehend zu ändern, dass sie mit den EU-Regeln zum freien Warenverkehr vereinbar sind. Nach den geltenden slowakischen Rechtsvorschriften sollen gefährliche Abfälle, die im Land anfallen, vorzugsweise auch hier verwertet werden. Aufgrund dieser Bestimmung seien Genehmigungen für die Ausfuhr von Abfällen in andere Mitgliedstaaten systematisch verweigert worden.

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