Sperrmüll vorzeitig auf die Straße gestellt: Der Möbeleigentümer muss für die durch den Sperrmüll verursachten Schäden an geparkten Fahrzeugen haften. Zu diesem Urteil sind die Richter des Amtsgerichts Neustadt gekommen.
Sperrmüll vorzeitig auf die Straße gestellt: Der Möbeleigentümer muss für die durch den Sperrmüll verursachten Schäden an geparkten Fahrzeugen haften. Zu diesem Urteil sind die Richter des Amtsgerichts Neustadt gekommen.
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