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Elektrik und Elektronik

  • Der bayerische Umweltminister Marcel Huber hat den Startschuss für die Sondersammelaktion „Handy, Laptop & Co. clever entsorgen“ gegeben. Bei der Sammelaktion im vergangenen Jahr konnten innerhalb von drei Monaten rund 70.000 Althandys gesammelt werden – die bisher größte Handysammelaktion eines Bundeslandes in ganz Deutschland.

  • Papier, Batterien, Elektro-Kleingeräte, Glas und Kunststoff: Mehr als 90 Prozent der Deutschen sortieren regelmäßig ihren Müll. Altpapier wird sogar von 98 Prozent getrennt. Das zeigt eine aktuelle Emnid-Umfrage. 76 Prozent der Befragten entsorgen auch Energiesparlampen getrennt – das ist mehr als beim Biomüll (72 Prozent).

  • In Sachsen wurden 2011 rund 25.100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Erstbehandlung in den dafür zertifizierten Entsorgungsanlagen angenommen. 86 Prozent der ausgedienten Geräte wurden nach der Erstbehandlung einer stofflichen Verwertung zugeführt. Das teilt das Statistische Landesamt mit. Der Rest sei energetisch verwertet oder beseitigt worden.

  • Das plötzliche Interesse der Kommunen an Elektro(nik)-Altgeräten ist in den Augen des bvse eine interessante Wendung. Nachdem diese ursprünglich damit nichts zu tun haben wollten, gebe es mittlerweile kaum eine Kommune, die nicht optieren würde. Dabei gehe es, so bvse-Vizepräsident Klaus Müller, viel zu oft nur noch um die Höhe der kommunalen Erlöse

  • Morgen, am 9.Mai, tritt die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in Kraft. Die wichtigsten Fragen, die dabei für Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten von Interesse sind, hat Holger Jacobj von der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte zusammengefasst.

  • Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat steht die Inkraftsetzung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) unmittelbar bevor. Noch ist jedoch unklar, wie die formalen Vorgaben für die CE-Konformitätserklärung lauten. Das Bundesumweltministerium hat dem Vere-Verband mitgeteilt, dass der Vollzug dieser Verordnung Ländersache sei und ein entsprechendes Formblatt nicht vorliege.

  • Mit der Änderung der Verwaltungspraxis bei Lampen sollen Lampen außer Gasentladungslampen mit fest verbundenen Leuchten der Sammelgruppe 5 zugeordnet werden. Gleichzeitig solle aber zwischen LED- und Gasentladungslampen auch weiterhin keine weitere Differenzierung vorgenommen werden, wie Vere aus informierten Kreisen der Industrie erfahren hat.

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