Batteriegesetz nach drei Jahren Vorbereitung offiziell verkündet

Im Bundesgesetzblatt wurde gestern das neue Batteriegesetz offiziell verkündet. Damit kann es nach dreijähriger Vorbereitungszeit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Die Europäische Altbatterierichtlinie wird in nationales Recht umgewandelt und die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) begrüßte den Schritt – die geforderte Sammelquote sei bereits jetzt erfüllt.

Das neue Batteriegesetz formuliert erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien – 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016 – teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Außerdem sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen.

Die Hersteller von Batterien und Akkus sind an die Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung durch ein Melderegister gebunden. Ab dem 1. Dezember 2009 sind alle Hersteller und Importeure verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt zu registrieren und anzugeben, wie das Recycling organisiert wird.

„Mit der Verkündung des neuen Gesetzes gibt es erstmals verbindliche Quoten für das Sammeln und Wiederverwerten von Altbatterien – ein wichtiger Schritt für das Batterierecycling in Deutschland“, sagt Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender von GRS Batterien. GRS Batterien erziele bereits jetzt eine Sammelquote von 42 Prozent. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquote von 100 Prozent erreiche die Stiftung schon heute.

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