IK kritisiert Falschinformationen zur Verpackungsnovelle

Seit Wochen sollen Kunden an ihre Packmittellieferanten Informationsschreiben zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung versenden, worin diese zur Lizenzierung aller gelieferten Verpackungen aufgefordert werden, ohne dass dabei der tatsächliche Inhalt der Verordnung näher erläutert wird. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen stellt hierzu fest, dass diese Aufforderungen nicht den Vorgaben der Verpackungsverordnung entsprechen.

Wie es auf der Homepage der IK dazu heißt, sind nur Unternehmen gemäß der Novelle der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringen. Dies ist in der Regel nicht der Verpackungslieferant, sondern der Abfüller beziehungsweise Abpacker.

Die verbreiteten Falschinformationen hätten bereits zu erheblichen Missverständnissen und Verunsicherungen auf der Lieferantenseite geführt, heißt es bei IK. Aus Sicht von IK-Hauptgeschäftsführer Ulf Kelterborn laufen Verpackungslieferanten, die auf Drängen ihrer Kunden unbefüllte Verpackungen lizenzieren, sogar Gefahr, hierfür rechtlich belangt zu werden.

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen kümmert sich als Trägerverband des Gesamtverbandes der Kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV) um die Belange der gesamten Kunststoff verarbeitenden Industrie. IK ist mit rund 400 Mitgliedern der größte Fachverband auf dem Kunststoffsektor in Europa.

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