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China mit neuen Importbestimmungen für Abfälle

Ab dem 1. März gelten für Abfallexporte nach China ein dreiteiliges Listensystem. Es enthält Importverbote, -beschränkungen und -erlaubnisse. Von den Verboten sind vor allem Kunststoff-, Glas-, Textil- und Metallschrottabfälle betroffen.
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Durch die neuen Bestimmungen sollen primär nur die von der EU-Kommission im Rahmen der EG-Abfallverbringungsverordnung getroffene Regelung für den Export in Nicht-OECD-Staaten umgesetzt werden. Bereits verschiffte Ladungen sind also nicht betroffen.

Maßgeblich sei vielmehr das Verladedatum: Ein Prüfzertifikat durch die CCIC Bremen Import & Export Commodities Inspection GmbH im Verladehafen soll auch bei der Ankunft in China gelten.

Leider liegen die neuen Bestimmungen bisher nur in chinesisch vor: Eine offizielle Übersetzung sei zur zeit nicht möglich, da wesentliche „Begrifflichkeiten” unklar seien, klagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

Vorsicht ist vor allem beim Export von Plastiktüten, -folien und -netze geboten, sowie Hart- und Weichkautschuk bzw. einigen Spezialpapieren wie wachsbeschichtete, Thermo- und Durchschreibpapiere und einige Verbunde.

Laut bvse sind die neuen Bestimmungen auch deshalb schwierig in der Praxis umzusetzen, da es zwischen den drei Listen mehrere Überschneidungen gibt.

Und: Nicht alle bislang nach China exportierbaren Materialien sind in dem neuen Listensystem abgebildet. Wie diese zu behandeln sind, ist laut bvse offen.

Quelle: uta vom 27-02-08

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