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Probleme bei DIWASS blockieren Kunststoffrecycling

Der Start der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung führt in der deutschen Recyclingbranche zu erheblichen Betriebsunterbrechungen. Seit dem offiziellen Starttermin des digitalen Notifizierungssystems DIWASS können Marktteilnehmer keine Notifizierungsanträge für Exporte in die Türkei und weitere Drittstaaten einreichen. Die betroffenen Unternehmen der Sekundärrohstoffbranche exportieren einen Großteil ihrer Kunststoffabfälle zur stofflichen Verwertung in diese Kernmärkte. Da die gesetzlich vorgeschriebene technische Infrastruktur am Stichtag nicht funktionsfähig bereitstand, fehlt den Betrieben die notwendige Rechtsgrundlage für den internationalen Handel.
DIWASS Kunststoffrecycling Abfallverbringungsverordnung
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Wirtschaftliche Folgen für den Sekundärrohstoffhandel

Das Erliegen der Warenströme zieht weitreichende Konsequenzen für die gesamte Lieferkette nach sich. Weil Container stillstehen und Verträge nicht erfüllt werden können, droht deutschen Exporteuren ein nachhaltiger Vertrauensverlust bei internationalen Abnehmern. Während die Einnahmen aus dem Handel mit Kunststoffabfällen einbrechen, laufen die Fixkosten für Lagerung, Personal und Finanzierung unverändert weiter. Diese Kombination aus blockiertem Marktzugang und anhaltender Kostenbelastung führt bei mittelständischen Entsorgungs- und Handelsunternehmen zu einer akuten Existenzgefährdung.

Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt

Zusätzlich zu den technischen Problemen belastet eine uneinheitliche Rechtsanwendung den Sektor. Während deutsche Behörden Verbringungen ohne finale Zustimmung der Empfangsländer strikt untersagen, genehmigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden offenbar weiterhin Exportanträge für asiatische Märkte nach dem alten Verfahren. Diese unterschiedliche Auslegung der EU-Abfallverbringungsverordnung innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Deutsche Marktteilnehmer müssen ihre Geschäftstätigkeit im Bereich der Kunststoffexporte faktisch einstellen, während europäische Mitbewerber Marktanteile sichern.

Forderungen nach Übergangslösungen und Harmonisierung

Die betroffenen Wirtschaftsakteure befürworten grundsätzlich die Ziele der neuen Verordnung, die auf mehr Transparenz und eine strengere Kontrolle internationaler Stoffströme abzielt. Die Umsetzung ohne erprobte Systeme und ohne Übergangsfristen stößt jedoch auf scharfe Kritik. Branchenvertreter fordern daher eine Verschiebung der digitalen Notifizierungspflicht bis zum Jahresbeginn 2027, um die Funktionsfähigkeit von DIWASS zu gewährleisten. Zudem verlangt die Kreislaufwirtschaft eine sofortige Intervention der politischen Entscheidungsträger, um eine EU-weit einheitliche Auslegung der Regeln und sofortige, praktikable Übergangslösungen durchzusetzen.

Quelle: 4R Recycling
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