Vertreter der kommunalen Abfallwirtschaft weisen darauf hin, dass eine CO₂-Bepreisung im Bereich der Abfallverbrennung zu Mehrkosten führen kann, ohne den klimapolitischen Effekt zu erhöhen, sofern keine sektorspezifischen Rahmenbedingungen vorgesehen sind.
In Österreich fallen jährlich rund 2,6 Millionen Tonnen nicht recyclingfähige Siedlungsabfälle an. Diese Restabfälle werden überwiegend in Abfallverbrennungsanlagen behandelt und energetisch verwertet. Die dabei erzeugte Energie wird unter anderem in der Fernwärme- und Stromproduktion genutzt und kann fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Öl ersetzen. Aus Sicht der Branche erfüllt die thermische Abfallbehandlung damit sowohl eine Entsorgungsfunktion als auch eine Rolle innerhalb der Energieversorgung, insbesondere bei nicht stofflich verwertbaren Abfallfraktionen.
Da die Abfallwirtschaft in Österreich überwiegend im kommunalen Auftrag arbeitet und nicht im internationalen Wettbewerb steht, können zusätzliche Belastungen aus dem Emissionshandel nur begrenzt durch Effizienzmaßnahmen abgefedert werden. Betreiber gehen davon aus, dass sich CO₂-Kosten in diesem Bereich vor allem über Müllgebühren auf Haushalte und Gemeinden auswirken würden. Gleichzeitig bleibt die Entsorgungspflicht unabhängig von der Preisentwicklung im EU ETS bestehen, sodass aus Branchensicht kaum ein Steuerungseffekt für Abfallmengen oder Entsorgungsnotwendigkeiten entsteht.
Vor diesem Hintergrund fordert die österreichische Abfallwirtschaft eine Ausgestaltung des EU ETS, die die öffentliche Aufgabe der Abfallentsorgung berücksichtigt und finanzielle Überlastungen auf kommunaler Ebene vermeidet. Diskutiert werden Ausgleichsmechanismen, um eine überproportionale Weitergabe von CO₂-Kosten an Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu begrenzen. Zudem wird angeregt, Klimawirkungen der Abfallverbrennung stärker zu differenzieren, etwa durch die Berücksichtigung des Ersatzes fossiler Energieträger sowie durch die Rückgewinnung von Metallen aus Schlacken. Ergänzend wird betont, dass Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings weiterentwickelt werden müssen, um verwertbare Stoffströme bereits vor der thermischen Behandlung besser auszuschleusen.
Auch im Bereich der Abfallverbrennung wird die Notwendigkeit anerkannt, einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Betreiber investieren nach eigenen Angaben in Effizienzsteigerungen, Wärmerückgewinnung und technische Optimierungen. Zusätzlich werden CO₂-Abscheidungstechnologien (Carbon Capture) als möglicher nächster Entwicklungsschritt genannt, die jedoch hohe Investitionen und langfristige Planbarkeit voraussetzen. Aus Sicht der Branche sind dafür regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich, die realistische Transformationspfade ermöglichen und die Funktion der Anlagen für Entsorgungssicherheit und Daseinsvorsorge einbeziehen.
Die Abfallwirtschaft verweist zudem auf das Risiko, dass einseitige Mehrkosten durch den Emissionshandel zu einer Verlagerung von Restabfällen in andere Länder führen könnten. Eine solche Entwicklung hätte aus Sicht der Betreiber sowohl ökologische Nachteile durch zusätzliche Transporte als auch wirtschaftliche Auswirkungen auf den Standort Österreich. Für die weitere Ausgestaltung des EU ETS wird daher ein Ansatz gefordert, der Klimaschutz, Entsorgungssicherheit und soziale Belastbarkeit miteinander verbindet.







