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BDE: Elektroaltgeräte-Erfassung in der jetzigen Form nicht zukunftsfähig

Auf der IFAT fand gestern im Forum Abfall und Sekundärrohstoffe eine Podiumsdiskussion zum Thema „Herausforderungen bei der Behandlung von Elektro(nik)altgeräten“ statt.
Karl-Heinz Laube, pixelio.de
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Dort stellte das Umweltbundesamt seine Empfehlungen für die Behandlung von Elektro(nik)altgeräten (EAG) vor. Im Fokus stand dabei vor allem die Verwertung von Kunststoffen aus Elektroaltgeräten.

Der BDE kam dabei zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Elektroaltgeräte-Erfassung nicht zukunftsfähig ist. Der Arbeitskreisvorsitzende Gerhard Jokic forderte die Verbesserung der Erfassung und die Stärkung der Hersteller- und Produktverantwortung: „Die geteilte Produktverantwortung ist kein Instrument zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Erfassung. Im Gegenteil: Die geteilte Produktverantwortung macht eine erfolgreiche Umsetzung der im ElektroG formulierten Recyclingziele unmöglich.“

Anstelle der kommunalen Optierung sollte die Finanzierung der Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf eine neue Basis gestellt werden. Das kann nur gelingen, wenn die geteilte Produktverantwortung durch eine einheitliche Produktverantwortung aller bei der Inverkehrbringung beteiligten Akteure wie Hersteller und Handel ersetzt wird.

Darüber hinaus stellte der BDE fest, dass derzeit für die Unternehmen die notwendige Investitionssicherheit fehlt, um ein technisch mögliches Recycling von Kunststoffen aus Elektroaltgeräten auch zu realisieren. Der BDE fordert deshalb eine Stimulation der Nachfrage nach Rezyklaten, beispielsweise durch die Einführung von Rezyklateinsatzquoten.

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