BDSV: „Etappensieg für die unternehmerische Handlungsfreiheit“

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit heutigen Urteil entschieden, dass Sperrmüll auch gewerblich gesammelt werden kann.

BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson kommentiert dieses Urteil wie folgt: „Nach mancher Enttäuschung in den letzten Jahren, die die private Recycling- und Entsorgungswirtschaft durch den Vorrang der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hinnehmen musste, hat sich diesmal die unternehmerische Betätigungsfreiheit durchsetzen können. Die BDSV, die seit je her die Rechtsauffassung vertreten hat, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll erlaubt ist, ist heute bestätigt worden. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bewerten wir als Etappensieg für die unternehmerische Handlungsfreiheit in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft.“

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