BDE rechnet mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Morgen tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Damit sind die Diskussionen und der massive Widerstand aber nicht aus der Welt geschaffen. So rechnet BDE-Präsident Peter Kurth damit, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird.

Bereits jetzt liegen der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerden von fünf Wirtschaftsverbänden und sechs Umweltverbänden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor – darunter zwei Beschwerden des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). Selten habe ein Gesetz bereits vor Inkrafttreten so viel begründeten und massiven Widerstand erfahren, urteilt der Verband. „Dieses Gesetz ist eine vertane Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach vorn zu bringen, wurde nicht genutzt. Zudem wurde die klare europäische Intention der Abfallrahmenrichtlinie nicht umgesetzt“, kommentiert BDE-Präsident Kurth das neue KrWG.

Neben der wiederholt geäußerten Kritik an wichtigen Punkten des neuen Gesetzes sieht der BDE im Kreislaufwirtschaftsgesetz aber durchaus auch positive Aspekte, wie etwa die Einführung der flächendeckenden Biosammlung und der erweiterten Wertstofferfassung ab dem Jahr 2015. Kurth: „Bereits heute profitieren 15 Millionen Menschen von den Vorteilen einer Wertstofftonne. Das Modell ist beim Bürger akzeptiert – der Siegeszug der Wertstofftonne hat also schon vor der gesetzliche Fristsetzung begonnen. Das ist gut, denn es nutzt dem Recycling.“

Leider seien aber, so Kurth, im Kreislaufwirtschaftsgesetz viele wichtige und von der Branche erhoffte Punkte, die zu einer Stärkung des Recyclings hätten führen können, am Ende nicht vernünftig geregelt worden. Es gebe weder ambitionierte Recyclingquoten noch eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.

Anders als in der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP niedergelegt, stelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Stärkung der gewerblichen Sammlung dar, sondern weise dieser ein Nischendasein zu, das künftig ganz vom Belieben der Kommunen abhänge. Kurth: „Damit werden Privatunternehmen von der Erfassung der Sekundärrohstoffe weitgehend ausgeschlossen, und die Wertschöpfungskette wird ohne Not unterbrochen.“ Zusammenfassend müsse man konstatieren, dass die Politik die Möglichkeit verpasst habe, eine progressive, also eine auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgerichtete Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht zu bewerkstelligen.

BDE-Präsident Kurth zeigte sich überzeugt davon, dass die Europäische Kommission die zahlreichen Beschwerden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgreifen wird. Kurth: „Ich bin zuversichtlich, dass die EU-Kommission all diese Beschwerden aus der Wirtschaft und dem Umweltbereich intensiv prüfen und am Ende die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen wird.“

Ungeachtet der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erschwerten rechtlichen Rahmenbedingungen bekennt sich der BDE eigenen Worten zufolge auch künftig zu einer pragmatischen Kooperation mit der produzierenden Wirtschaft und den Kommunen. Peter Kurth: „Wir brauchen den Schulterschluss aller Beteiligten, wenn es darum geht, die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft mehr und mehr zu einem qualitativ hochwertigen und stabilen Rohstoffversorger für die Industrie zu entwickeln.“

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.