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EU-Paket will Markt für Kunststoffrezyklate stärken

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Pilotmaßnahmen vorgestellt, das den Übergang zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen und den Kunststoffsektor in der EU stärker in den Binnenmarkt integrieren soll. Der Schwerpunkt liegt auf Harmonisierung, Marktstabilität und Investitionsanreizen für Recycling und Sekundärrohstoffe.
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Die Maßnahmen sind Teil eines zweistufigen Ansatzes. Kurzfristig adressiert das Paket aktuelle Marktbelastungen im Kunststoffrecycling und soll Investitionen und Innovationen fördern. Für 2026 plant die Kommission einen Rechtsakt mit weiteren horizontalen Regelungen zur Verbesserung des europäischen Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe.

Analysen der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU zeigen, dass kreislauforientierte Lösungen im Kunststoffsektor zur Minderung von Emissionen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz beitragen können. Gleichzeitig steht die Recyclingbranche unter Druck durch fragmentierte Märkte, hohe Energiekosten, Preisvolatilität bei Neuware und Wettbewerbsdruck aus Drittstaaten. Nach Angaben der Branche wirkt sich dies auf Auslastung und Wirtschaftlichkeit europäischer Recyclingkapazitäten aus.

Harmonisierung und Marktintegration

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist ein Durchführungsrechtsakt mit EU-weit einheitlichen Kriterien zum Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen gemäß Abfallrahmenrichtlinie. Die Definition, ab wann recycelte Kunststoffe wieder als Materialien zur Wiederverwendung gelten, soll Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Verfügbarkeit qualitätsgesicherter Rezyklate im Binnenmarkt verbessern. Der Entwurf wird bis zum 26. Januar 2026 zur öffentlichen Rückmeldung bereitgestellt.

Zudem legt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zum Rezyklatgehalt von PET-Einweg-Getränkeflaschen im Rahmen der Einwegkunststoffrichtlinie vor. Unter festgelegten Bedingungen können damit auch chemisch recycelte Kunststoffe auf die EU-Recyclingziele angerechnet werden. Ziel ist eine höhere Rechtssicherheit und die Mobilisierung weiterer Investitionen in chemisches Recycling.

Die Kommission beabsichtigt außerdem, die Allianz für kreislauforientierte Kunststoffe zu reaktivieren und als plattformbasierte Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette weiterzuentwickeln.

Wettbewerbsbedingungen und Marktüberwachung

Zur besseren Unterscheidung von Neuware und Rezyklaten sollen separate Zollcodes eingeführt werden. Dies soll die Marktüberwachung unterstützen und Transparenz im grenzüberschreitenden Warenverkehr erhöhen. Ergänzend plant die Kommission eine systematische Beobachtung europäischer und globaler Märkte für Neu- und Recyclingkunststoffe. Eine Auswertung ist für 2026 vorgesehen.

Investitionen und regionale Zusammenarbeit

Die Kommission will die Förderung von Kreislaufprojekten in Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken und der Europäischen Investitionsbank ausweiten. Geplant ist zudem ein Pilotprojekt für ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit (CCT), das transregionale Kreislaufwirtschafts-Hubs und grenzüberschreitende Kooperationen unterstützen soll.

Bewertung der Einwegkunststoffrichtlinie

Parallel startet eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Einwegkunststoffrichtlinie. Sie untersucht die Wirkung der Vorgaben auf Umwelt, Gesundheit und Kreislaufwirtschaft. Stellungnahmen sind bis zum 17. März 2026 möglich.

Quelle: Europäische Kommission
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