Nationaler Emissionshandel: CO₂-Emissionen sanken 2022 um 5,9 Prozent

Im zweiten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS) betrugen die Emissionen in dessen Anwendungsbereich 288,5 Millionen Tonnen CO₂.
Foto: Quartzla; pixabay.com

Das sind 17,9 Millionen Tonnen CO₂ oder rund 5,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor (306,5 Millionen Tonnen CO₂). Dies geht aus dem ersten Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zur Emissionssituation im nEHS hervor. Verglichen mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) fiel der Emissionsrückgang im Anwendungsbereich des nEHS im Jahr 2022 deutlich stärker aus – im EU-ETS 1 sanken die Emissionen lediglich geringfügig von 355,2 auf 354,0 Millionen Tonnen CO₂-Äquvialente (Äq) und blieben damit nahezu unverändert. Allerdings werden die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Gebäude- und Verkehrsbereich trotz des Emissionsrückgangs weiterhin verfehlt.

Der nEHS umfasst grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1. Maßgeblich für die Emissionsentwicklung im nEHS sind der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Die Emissionen des Verkehrs stiegen in der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gegenüber 2021 um 2 Prozent. Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 7,4 Prozent. Trotzdem wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor überschritten.

Der Rückgang liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, aber auch am geringeren Heizbedarf aufgrund der milden ⁠ Witterung.⁠ So ist bei Erdgas innerhalb des nEHS ein deutlicher Rückgang um circa 14 Prozent zu verzeichnen.

Erdgas und Diesel haben mit jeweils etwa einem Drittel die größten Anteile an den berichteten Emissionen im nEHS. Ihnen folgen Benzin und Heizöl mit jeweils circa einem Sechstel der Emissionen. Außerdem sind in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst. Sie haben jedoch nur einen geringen Anteil an den Emissionen.

Bezogen auf die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die 2022 bei rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äq lagen, entspricht der Anteil des nEHS circa 38,3 Prozent, der Anteil des EU-ETS 1 liegt bei 47,2 Prozent. Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2022 rund 85,5 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO₂-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1.

Nicht erfasst sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen. Außerdem fehlen weitere, erst ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen (zum Beispiel Kohle und Abfälle).

Bereits im laufenden Jahr startet zudem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2), der im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll. Diese Vorbereitungsphase ist eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt.

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