Ständiger Ausschuss stimmt für Trilog-Einigung zur Verpackungsverordnung

Der BDE begrüßt die Annahme des Kompromisstextes zu Packaging and Packaging Waste Regulation.

„Wir sind sehr erleichtert, dass die stellvertretenden Boschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, mit qualifizierter Mehrheit, auch durch Unterstützung Deutschlands, für die im Trilog mit dem Parlament gefundene politische Einigung gestimmt haben. Das stimmt uns zuversichtlich für die förmliche Annahme im Ministerrat, die noch aussteht. Die hier richtig gesetzten verpflichtenden Rezyklateinsatzquoten sind genau das Instrument, das wir brauchen, um zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu kommen und die Klimaziele der EU zu erreichen“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.

Zuvor hatte der Rat der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten am Freitagmittag für die Annahme der Trilog-Einigung gestimmt. Dabei hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft bis zuletzt daran gearbeitet, einen für alle gangbaren Kompromiss zu finden. Um dies zu erreichen, hat Belgien weitere Änderungen und Klarstellungen am Text der politischen Einigung, die am 04. März erzielt worden war, vorgenommen. Sie zielen insbesondere auch darauf ab, einen Kompromiss für die Regelungen bezüglich der für die Mindestrezyklateinsatzquoten anrechenbaren Rezyklate, die zuletzt für Unstimmigkeiten bei der Europäischen Kommission geführt hatten, zu erzielen.

Änderungen nach Trilogen sind ungewöhnlich. Um diese dennoch vornehmen zu können, musste die Ratspräsidentschaft das Parlament konsultieren, das sein grünes Licht gab. Nach der sogenannten Spiegelklausel darf das künftig in Kunststoffverpackungen einzusetzende Rezyklat sowohl aus der EU stammen oder außerhalb der EU recycelt worden sein, wenn es europäischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen für Rezyklate entspricht. Der hierfür benötigten Kunststoffabfälle können ebenfalls sowohl in der EU als auch in Drittstaaten gesammelt worden sein. Allerdings müssen in Drittstaaten bei der Sammlung und dem Recycling Umweltstandards eingehalten werden, die den in der EU geltenden Standards entsprechen. Damit konnten handelsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden.

Bruckschen: „Das heute auch mit der Stimme Deutschlands erzielte Ergebnis muss unbedingt auch bei der finalen Abstimmung im Rat erreicht werden. Die Kreislaufwirtschaft braucht zügig klare Regeln für Verpackungen, um die ambitionierten Ziele beim Verpackungsdesign und der Stabilisierung der Rezyklatmärkte zu erreichen.

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