Bioabfallverordnung: BDE fordert einheitliche Anwendung der Abfallschlüssel

Aus Anlass der am 1. Mai 2023 in Kraft tretenden „kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung hat der BDE ein Infopapier erarbeitet.
Bild: Couleur, Pixabay

Die Broschüre soll dazu dienen, den betroffenen Abfallerzeugern (u. a. gastronomische Betriebe, Lebensmittelproduzenten und -händler) sowie den zuständigen Behörden in den Neuerungen der Verordnung Orientierung zu bieten und die Vorgaben der Bioabfallverordnung im Hinblick auf die Abfallschlüssel klarzustellen.

Hauptziel der Novelle, die bereits im Mai 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, ist die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt durch die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen. Gleichzeitig tritt auch der neue Paragraf 4a der Gewerbeabfallverordnung zum Umgang mit verpackten Bioabfällen in Kraft. Neben der Entfrachtung von Fremdstoffen ist die richtige Einordnung verpackter und unverpackter Bioabfälle und deren schlüssige Dokumentation dabei besonders wichtig. Die notwendige Trennung von Abfällen mit und ohne Verpackungsmaterial muss sich entsprechend in den Abfallschlüsseln (AVV-Schlüssel) entlang der Lieferketten widerspiegeln.

Das nun vom BDE vorgelegte Papier, das der Fachbereich Lebensmittelrecycling des Verbandes erarbeitet und mit Vertretern des Bundesumweltministeriums diskutiert hat, liefert zahlreiche Beispiele für verschiedene Abfälle im Lebensmittelsektor. Zudem geht es auch auf die Verwendung der in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vorgegebenen Schlüsselnummern für abgabefertige Abfälle vor der eigentlichen Behandlung ein und befasst sich mit den Kontrollwerten für Fremdstoffe.

Nach der Struktur der Abfallverzeichnisverordnung unterliegen die Schlüssel stets der herkunftsbezogenen Sichtweise. Dort, wo verpackte Bioabfälle anfallen, wie z. B. in der Produktion, Distribution und Lagerung von Lebensmitteln oder im Groß- und Einzelhandel, sollten die Schlüssel aus Sicht des BDE mit einem entsprechenden Vermerk „verpackt“ versehen werden. Unverpackte Lebensmittelabfälle sollten umgekehrt als „unverpackt“ gekennzeichnet und dokumentiert werden.

BDE-Präsident Peter Kurth erklärt zur Vorlage des Infopapiers und zur Novelle der Bioabfallverordnung: „Mit unserem Infopapier wollen wir allen Interessierten praxisnahe Hinweise an die Hand geben. Auch wenn sich der BDE durch die Novelle der Bioabfallverordnung eine einheitlichere Anwendung der Abfallschlüssel erhofft, bleibt es bei der oft geäußerten Forderung des Verbandes nach einer klaren gesetzlichen Regelung für den EU-Binnenmarkt. Nötig ist eine Reform des europäischen Abfallverzeichnisses, die eine noch eindeutigere und rechtssichere Zuordnung von verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen in der Systematik der sechsstelligen AVV-Schlüssel vorsieht.

Download Infopapier

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