So betonen die Verbände, dass bautechnische Vorgaben nicht Teil der Ersatzbaustoffverordnung sind, sondern in bautechnischen Normen geregelt werden. Dies sollte auch in der Vollzugshilfe entsprechend klargestellt werden. Unklar sei zum Teil auch, aus welcher Perspektive die Fragen gestellt werden. Dies bedürfe der Klarstellung. Zudem würden einige aus Sicht der Verbände wichtige Fragen aus der Praxis nicht berücksichtigt.
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