Neue EPR-Meldepflichten ab 2022 in Frankreich

Neben Meldeverfahren für Verpackungen, Batterien und Elektroaltgeräte unterliegen in Frankreich weitere Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel.
(Quelle: Pixabay, Florian Pircher)

Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können. Diese Liste wird Frankreich sicherlich auch zukünftig anführen, denn das im Jahr 2020 eingeführte Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht weitere Bereiche vor, die zukünftig von einer EPR-Meldepflicht betroffen sein sollen.

In diesem Jahr sind drei neue EPR-Bereiche für Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel eingeführt worden. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, ähnlich wie bei der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen, nun auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich melden müssen.

Um die genannten Waren rechtskonform auf den französischen Markt bringen zu können, ist der Beitritt zu einem der sogenannten Herstellerzusammenschlüsse möglich.

Bei allen drei neuen Meldeverfahren sind ausländische Unternehmen nur im Fall von Direktvertrieb beispielsweise via Onlinehandel an die französischen Haushalte verpflichtet, einem Herstellerzusammenschluss beizutreten und ihre auf den französischen Markt gebrachten Produkte entsprechend zurückzunehmen und zu entsorgen. Bei Lieferungen an französische Vertreiber oder Händler stehen in der Regel die französischen Vertreiber bzw. Händler in der Pflicht, einem Herstellerzusammenschluss beizutreten und für die Rücknahme und Entsorgung der auf dem Markt gebrachten Produkte Sorge zu tragen.

Die Herstellerzusammenschlüsse, die für die neuen Meldeverfahren zugelassen wurden, sind bereits von anderen Meldeverfahren bekannt. So wurde der Herstellerzusammenschluss écomobilier, der bereits die Zulassung für den Bereich Möbel- und Möbelelemente erhielt, auch für den Bereich Spielzeug und Heimwerker- & Gartenartikel zugelassen. EcoLogic, zugelassener Herstellerzusammenschluss für den Bereich Elektro- und Elektronikaltgeräte, erhielt nun auch die Zulassung für den Bereich Sport und Freizeitartikel sowie für den Bereich Heimwerker- & Gartenartikel. Der Herstellerzusammenschluss EcoDDS ist jetzt neben dem Bereich Haushaltsabfälle chemischer Produkte auch für den Bereich Heimwerker- & Gartenartikel zugelassen.

Zu den Spielzeugen gehören Produkte wie Gesellschaftsspiele, Spielgeräte für den Außenbereich oder Plüschtiere. Als Sport- und Freizeitartikel werden beispielsweise Fahrräder, Angelausrüstung oder Skier definiert. Unter die Heimwerker- & Gartenartikel fallen Produkte wie Werkzeugkoffer, Hochbeete oder Rasenmäher.

Ausgeschlossen sind Produkte, die bereits einem anderen Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen oder deren Nutzung ausschließlich zu professionellen Zwecken erfolgt. So wäre beispielsweise ein Spielzeugauto mit integrierter Elektronik dem Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) zuzuordnen.

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