Europäische Bürgerinitiative zum Umweltschutz

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Call to Action – Environmental protection in all policies“ zu registrieren. Die Initiatoren fordern einen Rechtsakt, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei nationalen Maßnahmen Umweltaspekte berücksichtigen.
Foto Justitia: Edward Lich; pixabay.com

Die Bürgerinitiative erfüllt nach Angaben der EU-Kommission die notwendigen Voraussetzungen und ist deshalb rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Die Organisatoren können nun beginnen, Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln.

Nächste Schritte

Nach der Registrierung am Mittwoch (26.10.2021) können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative (eine Art Bürgerbegehren auf europäischer Ebene) wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme (1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 109 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 85 davon waren rechtlich zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.

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