Littering stärker bekämpfen – wer trägt die Kosten?

Im Rahmen Expertendiskussion der AGVU wurde über die angemessene Aufteilung von Reinigungskosten zwischen Staat und Herstellern diskutiert.

Achtlos fortgeworfene Verpackungen und andere Abfälle im öffentlichen Raum sind ein Ärgernis. „Littering“ hat negative Folgen für die Umwelt und zieht hohe Kosten für Reinigungsaufwendungen nach sich. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie erfordert nun eine neue Aufteilung der Beseitigungskosten. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland sowie praktische Maßnahmen gegen das Littering hat die AGVU heute in einem öffentlichen Fachgespräch in den Blick genommen.

Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Studie gab zunächst Einblicke in das Ausmaß und die Ursachen des Problems und zeigte Wege zum Gegensteuern auf. „Dazu ist eine Einstellungs- und Verhaltensänderung notwendig, um Littering effektiv zu reduzieren. Wir brauchen gezielte Informationskampagnen, ergänzt durch eine bessere Infrastruktur, damit das Problem fehlender oder überquellender Abfallkörbe bald der Vergangenheit angehört“, so der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums informierte über die für Mitte 2021 geplanten Gesetzesanpassungen, zu denen Deutschland durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie verpflichtet ist. Die Richtlinie legt fest, dass sich die Hersteller bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff an den Kosten für die Reinigung der Umwelt und die umweltverträgliche Verwertung ihrer Erzeugnisse beteiligen müssen, wenn diese im öffentlichen Raum entsorgt oder gelittert werden. Ein konkretes Modell zur Kostenaufteilung und zur Organisation der Zahlungen an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe gebe es noch nicht, war aus dem Bundesumweltministerium zu hören. „Da die Inverkehrbringer von Verpackungen bereits die Kosten für die Entsorgung im haushaltsnahen Sammelsystem tragen, stellt eine Zurechnung der öffentlichen Entsorgungskosten eine Doppelbelastung dar“, kommentiert Carl Dominik Klepper.

Ein von der AGVU beauftragtes Gutachten zu den rechtlichen Grenzen der Herstellerverantwortung stellte heraus, dass der Staat als Repräsentant der Allgemeinheit ebenfalls Verantwortung trägt. „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen individuell für den richtigen Umgang mit Abfällen Sorge tragen und dafür sensibilisiert werden. Der Staat bzw. die Kommunen stellen die Reinigung des öffentlichen Raums sicher, müssen aber auch für die Durchsetzung bestehender Regeln und nicht zuletzt für eine Verbesserung des Umweltbewusstseins sorgen. Es ist daher umso wichtiger, in eine effektive Prävention von Littering zu investieren“, erklärt Carl Dominik Klepper.

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