Neuer Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.
(Quelle: Pixabay, Viviane Monconduit)

Der neue Mindeststandard vereinfache die Anwendung deutlich, so die ZVSR: Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens könnten Unternehmen noch leichter die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen überprüfen. In der neuen Fassung würden nun auch technische Innovationen abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck sei eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt worden. Der neue Mindeststandard sei damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden.

Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien habe sich in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lasse sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist.

Aber es gebe aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden könnten. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie und die europäische Plastiksteuer würden die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund drängen. Stattdessen würden im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zunehmen. Diverse Unternehmen hätten aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwendetenn dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.

Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, appelliert: „Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zu Lasten des Recyclings. Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt.“ Hinzu komme, dass die Verwertungskapazitäten und -produkte für faserbasierte Verpackungen mit Kunststoff deutlich begrenzt sind.

Rachut: „Die Abfallhierarchie mit der Vermeidung an der Spitze, muss wieder in den Vordergrund gerückt werden. Die ökologische Bewertung einer Verpackungslösung sollte die Grundlage einer Entscheidung sein – dies reicht vom Produktschutz bis hin zur Logistik. Der Mindeststandard hilft die Recyclingfähigkeit zu beurteilen. Wir hoffen, damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen um Verpackungen zu leisten.“

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