VDM kritisiert A1-Bescheinigungen

Seit dem Wirksamwerden der so genannten A1-Bescheinigung sind Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen.

Konkret bedeutet dies, dass für Dienstreisen ins europäische Ausland Formulare ausgefüllt und mitgeführt werden müssen, da ansonsten Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro anfallen können.

„Als international und grenzüberschreitend agierende Branche ist es für den deutschen Metallhandel ein bürokratischer Mehraufwand, der nicht nur zeitliche wie finanzielle Kosten verursacht. Vielmehr ist es auch erneut Punkt, der zeigt, dass die Bürokratiebremse, wie sie zur Bundestagswahl vor zwei Jahren beschlossen wurde, noch nicht praktisch zur Anwendung kommt“, erklärt Petra Zieringer, Präsidentin des Verbands Deutscher Metallhändler e.V.

Der Verband appelliert an die Politik, sich weiterhin für den gänzlich freien Verkehr von Waren und Personen einzusetzen und den Vorschlag der EU-Kommission vom 13.12.2016 zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften umzusetzen.

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