BDE: Komplettauschluss privater Entsorger

Der BDE hat die Auslegung der Förderrichtlinie bei der Hardware-Nachrüstung für schwere Entsorgungsfahrzeuge als „eklatante Benachteiligung privater Entsorger“ kritisiert und umgehend Nachbesserungen gefordert.
Bild: Fabio Sommaruga_pixelio.de

Hintergrund ist die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vertretene Praxis, bei der Förderung nur Fahrzeuge mit kommunalem Auftrag zu berücksichtigen. „Gleichbehandlung sieht anders aus“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch. „Die Bundesregierung muss diese Schieflage umgehend beseitigen.“

Kurth nahm damit Bezug auf die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der umweltpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny. Die FDP-Politikerin hatte die Bundesregierung gefragt, warum in der Förderrichtlinie im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 lediglich die Nachrüstung kommunaler Entsorgungsfahrzeuge gefördert wird, jedoch nicht die der privaten Entsorgungswirtschaft. Nach Auskunft des Ministeriums kommen nur die Fahrzeuge in den Genuss der Förderung zur Nachrüstung, die ausschließlich in den betroffenen Städten zum Einsatz kommen und kommunale Aufträge erledigen.

„Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse, für gleiche Bedingungen zwischen privaten und kommunalen Entsorger zu sorgen“, kritisierte die FDP-Bundestagsabgeordnete Skudelny. „Diese stehen in einem harten Wettbewerb. Es ist aus Sicht der FDP daher völlig unverständlich, warum die Bundesregierung eine wettbewerbsverzerrende einseitige Förderung anbietet und die kommunalen Entsorger bevorzugt.“

Kurth: „Sollte es bei dieser Form der Umsetzung bleiben, das heißt, dass eine Förderung nur für solche Fahrzeuge in Betracht kommt, die ausschließlich kommunale Aufträge wahrnehmen, bedeutet dies einen faktischen Komplettausschluss der Fahrzeuge privater Entsorger. Selbst Unternehmen, die einen sehr hohen Anteil ‚kommunaler Aufträge‘ realisieren, können diese Kommunaltouren nicht gänzlich unabhängig von anderen Aufträgen planen. Dies verbietet sich allein schon aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen. Die Unternehmen planen ihre Entsorgungstouren effizient und streckenspezifisch optimiert, sodass sie auf ihren Fahrten Entsorgungsaufträge aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich miteinander verbinden. Auch wenn ein Fahrzeug kurzfristig ausfällt, muss die Tourendisposition schnell und kundenorientiert reagieren, sodass es dann auch wahrscheinlich ist, dass andere Fahrzeuge zum Einsatz kommen, als die, die dem Förderbescheid entsprechen. Die Bundesregierung muss ihre Förderpraxis dringend korrigieren, denn sonst fördert sie an der Unternehmenswirklichkeit vorbei.“

Nach Ansicht des Verbandes ist die Anpassung der Förderrichtlinie auch für private Entsorgungsfahrzeuge dringend geboten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich viele Unternehmen im umkämpften Wettbewerb eine Nachrüstung finanziell schlicht nicht leisten können. Mit einer geänderten Förderrichtlinie bekommt die Privatwirtschaft zudem Planungs-und Investitionssicherheit.

Kurth: „Falls die Bundesregierung ihre Förderung nicht auch auf alle Fahrzeuge privater Entsorger ausweitet, käme zur bestehenden eklatanten Umsatzsteuerfreiheit der Kommunalwirtschaft noch eine zusätzliche Wettbewerbsverzerrung hinzu. Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn die Privatwirtschaft hier erneut das Nachsehen hat.“

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