Duales System RKD wird eingestellt

Recycling Kontor hat angekündigt, den Betrieb seines Dualen Systems RKD Recycling Kontor Dual zum Ende des 1. Quartals 2019 einzustellen.
Foto: Sabine Hatzfeld

Damit reagiere man auf die Verwerfungen im Markt der Dualen Systeme und wolle neue Schwerpunkte in den Bereichen Beratung und Digitalisierung setzen.

Im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung weite Recycling Kontor sein Angebot zur Entsorgung von Transportverpackungen aus und biete Kunden aus Industrie und Handel Lösungen zur Gewerbeabfallverordnung, Digitalisierung sowie zur Steigerung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen an. Den Kunden anderer Dualer Systeme wolle Recycling Kontor als neutraler und kompetenter Berater zur Verfügung stehen.

Dr. Florian Dühr, Geschäftsführer von RKD: „Die letzte Vertriebssaison und die erste Quartalsmeldung des neuen Jahres haben gezeigt, dass sich der Wettbewerb zwischen den Betreibern der Dualen Systeme zunehmend zu einem hoch spekulativen Preiskampf entwickelt. Der Markt wird künftig von Entsorgungskonzernen und den großen Lebensmitteleinzelhändlern dominiert. Auch die beabsichtigte Erhöhung der Sicherheitsleistungen lässt wenig Spielraum für mittelständische Anbieter.“

Die Verträge mit Industrie und Handel über die Beteiligung am Dualen System RKD würden bis Ende März erfüllt. Den RKD-Kunden werde eine Anschlusslösung angeboten, die einen reibungslosen und unbürokratischen Übergang zu einem anderen Dualen System sicherstellt. Zum 2. Quartal müssten die Kunden andere Duale Systeme zur Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten beauftragen.

Ebenso würden auch die Verträge mit der Entsorgungswirtschaft durch RKD bis Ende März erfüllt. Ab dem 2. Quartal 2019 würden die Entsorgungskosten dann auf die verbleibenden Dualen Systeme aufgeteilt. Durch den geregelten Ausstieg von RKD aus der Dualen Abfallwirtschaft werde es keine offenen Rechnungen auf Seiten der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft geben.

Die zuständigen Behörden seien über die Einstellung des Betriebs informiert worden. Sie hätten bei Einstellung des Geschäftsbetriebes gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Verpackungsgesetz nun die Genehmigung zum Betrieb des Dualen Systems RKD zu widerrufen.

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