„Passive“ Endgeräte fallen künftig auch unter ElektroG

Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die Stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, Pixelio.de

Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

„Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist.“ kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.

Auch bei passiven Produkten sei die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte, in den Anwendungsbereich fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen. Als Bauteile eingestuft werden z. B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe.

Hersteller passiver Endgeräte sind verpflichtet, ihren Registrierungsantrag vor dem 01.05.2019 zu stellen. Dies kann über das ear-Portal vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die Stiftung ear auf ihrer Website bereit.

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