BDE: Gewerbeabfallverordnung konsequent vollziehen

Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung vorgelegt.

Die Anhörung der betroffenen Kreise zu dieser „Mitteilung 34“ (M34) hat begonnen. Der BDE begrüßte in einer ersten Reaktion, dass nun der – lange erwarte – Entwurf vorliegt und forderte zugleich die zügige Finalisierung der überarbeiteten Vollzugshinweise.

Positiv wurde vermerkt, dass etliche Anregungen aus der Praxis aufgegriffen wurden. BDE-Präsident Peter Kurth nach erster, kursorischer Durchsicht: „Es ist richtig, dass die LAGA im Sinne der Ziele der Gewerbeabfallverordnung – hohe stoffliche Verwertungsanteile – vorrangig den Abfallerzeuger als in der Entsorgungskette frühesten Verursacher der Abfallentstehung in den Blick nimmt. Er ist der Steuermann über die Abfälle. Hier liegen auch die gemeinsamen Chancen aller Akteure der Kreislaufwirtschaft. Die stoffliche Verwertung funktioniert am besten bei sortenreinen Stoffströmen.“

Kurth bekräftige den Appell des BDE, dass der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung endlich flächendeckend und gleichlaufend in ganz Deutschland stattfinden müsse. Kurth: „Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewährt hat, auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist. Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen.“

Der BDE hat schon mehrfach an die Entscheider in den Bundesländern appelliert, auf die Einhaltung der neuen Regelungen vor Ort zu achten. Kurth: „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potentiale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“

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