Übrige duale Systeme sichern Sammlung und Verwertung

Die dualen Systeme werden für eine weitere reibungslose Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen in Deutschland sorgen und damit negative Folgen einer Insolvenz des Systembetreibers ELS auf das duale System insgesamt verhindern - versichert Der Grüne Punkt.
Foto: Sabine Hatzfeld

Die übrigen Systembetreiber haben eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sichergestellt werden soll, dass auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und einer Betriebseinstellung der ELS die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen flächendeckend durchgeführt wird. Zudem wollen die dualen Systeme dann einen weiteren finanziellen Beitrag an ELS leisten, um eine geordnete Abwicklung der ELS zu unterstützen. „Damit tragen wir die Schäden, die durch das unfaire und wahrscheinlich auch verordnungswidrige Verhalten des Wettbewerbers ELS entstanden sind“, betont Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts.

Nach Ansicht des Grünen Punktes habe ELS hat über Jahre hinweg deutlich zu geringe Mengen an die Clearingstelle der dualen Systeme gemeldet und damit auch einen deutlich zu geringen Teil an den Kosten für die Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack und die Glascontainer übernommen – zulasten der Wettbewerber. Jetzt könne ELS den Geschäftsbetrieb nicht fortführen und bestehende Verträge mit Entsorgungsunternehmen nicht mehr erfüllen. „Wir als Marktführer haben den größten Schaden durch dieses Verhalten zu tragen gehabt und werden jetzt noch die Scherben aufkehren, die durch die ELS-Pleite entstehen“, so Wiener. „Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass ein solcher Fall eintreten und das Gesamtsystem in Schieflage bringen kann. Nun müssen endlich auch die richtigen Lehren aus diesen Ereignissen gezogen werden – insbesondere auch von den für die dualen Systemen zuständigen Behörden!“

Die Kunden der ELS sind nach § 6.1 der Verpackungsverordnung gehalten, sofort nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der ELS ihre Beteiligungspflicht anderweitig zu erfüllen. „Das kann schon mit dem 1. Juni 2018 notwendig werden. Dies ist nach 2014 die zweite Schieflage des Systems, die die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Frage stellt. Die Wirtschaft ist hier insgesamt gefordert, ihr duales System nicht wegen kurzfristiger Kostenvorteile aufs Spiel zu setzen“, warnt Wiener.

Der Grüne Punkt betont, dass er sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt hat, dass alle Marktteilnehmer ihre Verpackungsmengen realistisch melden und die Kosten dafür tragen, sodass das duale System auf einer breiten Finanzierungsbasis steht und die Kosten verursachungsgerecht verteilt werden. „Um das zu erreichen, sind wir immer wieder vorangegangen und haben immer wieder entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert und die Clearingverträge zwischen den dualen Systemen angepasst. Dass unser Unternehmen immer verordnungskonform gehandelt hat, haben wir zuletzt mit unserer Transparenzoffensive gezeigt“, erläutert Wiener.

Gemeinsam mit anderen Systembetreibern war der Grüne Punkt 2017 in die Transparenzoffensive gegangen. Für das Jahr 2016 hatte sich erneut eine große Differenz zwischen den Mengenmeldungen der dualen Systeme an ihre Clearingstelle und an das DIHK-Register der Vollständigkeitserklärungen (VE-Register) von rund 90.000 Tonnen Leichtverpackungen (LVP) gezeigt. Das bedeutet, dass einige Systembetreiber ihrer eigenen Clearingstelle weniger Mengen gemeldet hatten als dem VE-Register, um ihren Anteil an den Sammelkosten zu manipulieren. Der Grüne Punkt hatte daher seine eigenen Daten offengelegt und unabhängig bestätigen lassen: Die Abweichung betrug für LVP lediglich 322 Tonnen. Das entsprach nicht einmal einem halben Prozent an der LVP-Gesamtfehlmenge von 89.448 Tonnen.

„Woher ein Teil der Differenz gekommen ist, zeigt sich nun, doch das ist nur die Spitze des Eisbergs“, ist Wiener überzeugt. „ELS allein ist nicht für die Differenz von ca. 90.000 Tonnen LVP verantwortlich, es verbleiben weitere, massive Fehlmengen, für die offensichtlich andere Marktteilnehmer verantwortlich zeichnen. Insbesondere die Vollzugsbehörden müssen die aktuellen Entwicklungen nunmehr endlich zum Anlass nehmen und ihrer Verantwortung nachkommen, sämtliche Instrumentarien zu ergreifen, um die Schäden der Vergangenheit aufzuklären und weiteren Schaden zu vermeiden!“

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