Steinert: Sortiertiefe und Reinheit erhöhen

Der Spezialist für Magnet- und Sensortechnologie will auf der IFAT 2018 zukunftsweisende Sortierlösungen präsentieren.
Mit der UniSort Black sollen Anlagenbetreiber erstmals auch wertvolle schwarze Kunststoffe aussortieren können, die bislang meistens in der Restefraktion für die Verbrennung landen. Bild: Steinert

Betreiber von Sortieranlagen stellt gesetzliche Verschärfungen vor eine Herausforderung. Ihre Anlagen müssen künftig in einem drastisch größeren Stil Kunststoffkomponenten sortieren, auf die sie nicht ausgelegt sind. Darunter beispielsweise Folien aus PE und PP, die bislang größtenteils in der Verbrennung landen. „Steinert hat sowohl Magnet- als auch Sensor-Sortiermaschinen im Portfolio um diese Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologien zu unterstützen, die steigenden Recyclingquoten der neuen Verpackungsverordnung erfüllen zu können“, sagt Hendrik Beel, Geschäftsführer in der Steinert-Gruppe.

PVC-Folien, biobasierte Folien und Agrarfolien haben eine tückische Gemeinsamkeit: Sie lassen sich maschinell schwer sortieren. Sie sind so leicht, dass sie auf dem Förderband der Sortieranlage abheben, umherfliegen, sich vom Kamerasystem nicht zuverlässig detektieren lassen. Ein Akt der Verzweiflung, den viele Sortierer wählen: die Bandgeschwindigkeit weit unter den Standard von 2,8 Metern pro Sekunde regeln – auf Kosten des Durchsatzes und damit der Wirtschaftlichkeit der Sortieranlage.

Steinert bietet für dieses Problem eine Lösung: die Sortiermaschine UniSort Film. Über ihrem Förderband ist ein Beruhigungstunnel montiert – ein sogenanntes Active Object Control (AOC) System. Der Tunnel erzeugt eine sanfte Luftströmung, gerade stark genug, um die Plastikfolien auf das Band zu drücken und in Position zu halten. So können die Entsorger mit Bandgeschwindigkeiten von bis zu 5 Metern pro Sekunde arbeiten und den Durchsatz der Sortierung erhöhen.

Schwarze Kunststoffe landen bislang meistens in der Restefraktion für die Verbrennung, weil sie sich selbst mit NIR-Kameras nicht zuverlässig detektieren lassen. Denn der zum schwärzen des Materials eingesetzte Ruß absorbiert die elektromagnetische Strahlung im sichtbaren und infraroten Wellenlängenbereich. Vor dem Hintergrund der steigenden Recyclingquoten wird es allerdings dringlicher, auch schwarze Kunststoffe sortieren können.

Steinert hat deswegen die UniSort Black entwickelt, eine Sortieranlage, die mit der sogenannten Hyper Spectral Imaging-Technologie (HSI) arbeitet. „Dank einer besonders hohen spektralen Auflösung kann die Kamera auch schwarze Objekte erkennen, für die klassische NIR-Systeme blind sind“, erklärt Recyclingexperte Beel. „Anlagenbetreiber können damit gezielt schwarze Kunststoffe aussortieren.“ So erfüllen sie nicht nur die strengeren Quoten der neuen Verpackungsverordnung. „Sie können auch sortenreine und wertvolle Granulate für das Recycling herstellen und weiterverkaufen. Damit sorgen sie für eine besonders schnelle Amortisation der Investition in die Anlage.“

Doch nicht nur die Verpackungsverordnung wird strenger. Bereits seit dem 1. August 2017 hat sich auch die Gewerbeabfallverordnung verschärft. Um das Recycling der Werkstoffe zu erhöhen, die sich in Gewerbeabfällen, Bau- und Abbruchabfällen verstecken, hat die Bundesregierung die technischen Anforderungen für Sortieranlagen neu definiert. Bis zum dem 1. Januar 2019 haben Entsorger nun Zeit ihre Anlagen umzurüsten, um Kunststoffe, Holz, Metalle und Glas genauer denn je aus Abfallgemischen zu ziehen, sortenrein zu trennen und dem Recycling zu zuführen. Die neue Sortierquote liegt bei 85 Prozent, die Recyclingquote davon bei 30 Prozent. Um diese Ziele zur erreichen, bietet gibt es Steinert das NIR-Sortiersystem UniSort PR an. Und auf den VDMA-Praxistagen im Außenbereich der Messe IFAT will das Unternehmen eine mobile Lösung beispielsweise für Altholzaufbereiter anbieten, die die GewAbfV erfüllen wollen: eine Neuentwicklung eines mobilen NE- und Fe-Abscheiders. Die mobile Anlage trennt Eisen und Nichteisenmetalle früh im Prozess; sie ist flexible und ganz ohne Baugenehmigung einsetzbar.

Halle B6, Stand 451/550

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