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Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm

Das Bundesumweltministerium fördert ein Pilotprojekt zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammverbrennung. Mit dem Pilotprojekt der Hamburger VERA Klärschlammverbrennung GmbH sollen jedes Jahr ca. 1.600 Tonnen Phosphor aus Klärschlammasche zurückgewonnen werden.
(Quelle: Semalex, Pixelio)
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Für die Umsetzung des Vorhabens erhält das Unternehmen mehr als 3 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums. Das Projekt ist insofern wegweisend, heißt es vonseiten des Bundesumweltministeriums, als die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen ab 2029 Pflicht für Kläranlagen mit einem Volumen ab 50.000 Einwohnern wird. Bei einem Erfolg des Projekts ist anzunehmen, dass das Verfahren in der gesamten Abwasserwirtschaft Nachahmer finden wird, so das Ministerium.

In der Verbrennungsanlage des Unternehmens werden etwa 125.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr verbrannt. Die dabei entstehende Klärschlammasche enthält Phosphor in relativ konzentrierter Form, der bisher mangels entsprechender Rückgewinnungstechnik ungenutzt auf Deponien landete.

Mithilfe des TetraPhos-Verfahrens wird der Phosphor bei VERA zukünftig in mehreren Prozessschritten durch Zugabe von Säure aus der Verbrennungsasche herausgelöst. Gleichzeitig werden die Störstoffe abgetrennt. Als Abnehmer des rückgewonnenen Phosphors kommen neben der Düngemittelindustrie auch Unternehmen der Automobil-, Galvanik- und Baustoffbranche in Betracht. Die im Volumen deutlich reduzierte Rest-Asche wird auf Deponien abgelagert.

Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag im Juli 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor ab 2029 aus Kläranlagen für mehr als 50.000 Einwohner recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Das schont die endlichen Phosphorressourcen und verringert Schadstoffeinträge in Böden.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm des BMUB wird die erstmalige großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Quelle: BMUB

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