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ELS: Kündigung der Clearing-Verträge völlig unnötig

Nach Ansicht von ELS zerstöre die vorzeitige Kündigung der laufenden Verhandlungen die Vertrauensgrundlage der dualen Systeme.
Andreas Morlok, pixelio.de
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Während die genannten Systeme in der Gemeinsamen Stelle der dualen Systeme vorgeblich über eine Anpassung der Clearing-Verträge verhandelten, hätten BellandVision, DSD und Interseroh diese nun plötzlich und ohne Vorankündigung gekündigt und zeitgleich erklärt, neue Verträge erstellt und unterschrieben zu haben, denen die anderen Systeme beitreten können, heißt es in einer Presseerklärung des Systems.

„Der gleichzeitige Ausstieg der drei Systeme, die zusammen einen beherrschenden Marktanteil von rund 65% auf sich vereinen, erfolgt zur Unzeit und ohne Not und ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. „Zum einen waren die Verhandlungen, die u. a. Stabilisierungsmaßnahmen, eine Einbeziehung von Nichtverpackungen in die Clearingstellen-Meldungen sowie zukünftige Regelungen des Kick-Back-Verbotes (§ 7.6 VerpackG) beinhalteten, auf einem guten Weg. Für die kommenden Wochen waren bereits weitere Verhandlungstermine eingeplant. Die vorzeitige Kündigung der laufenden Verhandlungen zerstört damit mutwillig die Vertrauensgrundlage unter den dualen Systemen.“

In den letzten Jahren sei durch permanente Anpassungen der Clearingverträge eine deutliche Stabilisierung der Lizenzmengen erreicht worden. Weitere Stabilisierungsmaßnahmen waren in der Beratung und eine konsensuale Lösung bereits weit vorangeschritten. Insoweit lasse dieses Vorgehen den Schluss zu, dass die drei Systembetreiber mit ihren Kündigungen das Einstimmigkeitsprinzip der Clearing-Verträge umgehen wollen.

Festzuhalten sei, dass sich derzeit sieben duale Systeme auf von allen Systembetreibern unterzeichnete und somit gültige Clearingverträge berufen könnten. Sollte sich an der jetzigen Situation nichts ändern, könnten BellandVision, DSD und Interseroh zum 01.01.2018 keine gültigen Clearing-Verträge vorweisen und somit weder am Mengen- noch am Nebenentgeltclearing teilnehmen. Ob für die kündigenden Systeme insoweit der Verlust der Feststellungen drohe, die Grundlage für den Systembetrieb sind, werde sicherlich Gegenstand vieler Diskussionen in den nächsten Wochen sein.

Quelle: ELS

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