BDE begrüßt Überarbeitung der Vollzugshinweise

Der BDE begrüßt, dass sich der LAGA-Ausschuss für Abfallrecht (ARA) für eine Überarbeitung der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA-Mitteilung 34) ausspricht.

Der Ausschuss reagiert damit auf ein Schreiben des BDE, in dem der Verband die notwendige Überarbeitung gefordert hat.

„Wir begrüßen, dass der ARA der LAGA-Vollversammlung empfohlen hat, die Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung zu überarbeiten“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. „Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung macht es notwendig, die LAGA-Mitteilung 34 neu zu formulieren. Um ihren Pflichten nachzukommen, müssen die Vollzugsbehörden immer auf dem aktuellsten Stand sein.“

Der ARA hat der LAGA-Vollversammlung ferner empfohlen, für die Überarbeitung einen Ad-hoc-Ausschuss einzurichten. Die Obmannschaft dafür wird voraussichtlich Hamburg übernehmen.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.