HBCD-Entsorgung: Bundesweit einheitliche Lösung in Sicht

Der BDE begrüßt den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 27. April vorgelegten Referentenentwurf zur Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).

„Der Referentenentwurf ermöglicht langfristig die reibungslose Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen. Das begrüßen wir“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. „In Anbetracht des fast zur Hälfe verstrichenen Moratoriums ist es nur folgerichtig, dass der dynamische Verweis zwischen deutscher AVV und europäischer POP-Verordnung endgültig gestrichen werden soll. Diese Verknüpfung ist europarechtlich ohnehin nie erforderlich gewesen.“
 
In der weiteren Diskussion müsse insbesondere präzisiert werden, welche Abfallgemische und Sortierreste aus Behandlungsanlagen der POP-Nachweispflicht unterliegen sollen und welche nicht. Kurth: „Bleibt es im Entwurf bei der derzeitigen Formulierung, würden alle Gemische und Sortierreste unter die POP-Nachweispflicht fallen, ob zum Beispiel HBCD-haltig oder nicht. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.“ Für die Zerstörungspflicht von POP-Abfällen ist im Entwurf ein Nachweisverfahren vorgesehen: „Um das Nachweisverfahren praxisnah zu gestalten, sollte der Sammelentsorgungsnachweis auch bei Mengen von über 20 Tonnen jährlich Anwendung finden. Andernfalls würde der Abfallerzeuger mit unnötigem Verwaltungsaufwand belastet werden“, so Kurth weiter.
 
Der BDE hat als Teil der Aktionsgemeinschaft EHDA intensiv an der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf mitgewirkt, die dem BMUB heute vorgelegt wurde.

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