Wichtiges Signal für Klimaschutz und Ressourceneffizienz

Der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) sieht in der novellierten Gewerbeabfallverordnung einen wichtigen Schritt für die Stärkung des Holzrecyclings.

Die Novelle setze zahlreiche positive Impulse für die sortenreine Erfassung und das Recycling von Holz. Künftig seien die Getrenntsammlung von Holz aus gewerblichen Siedlungsabfällen, Bau- und Abbruchabfällen, sowie das Recycling gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben. Auch die zahlreichen Ausnahmetatbestände wurden deutlich verschärft. „Der VHI verbindet mit der neuen Gewerbeabfallverordnung die Erwartung, dass das Recycling künftig nicht nur auf dem Papier Vorrang vor der Verbrennung hat, sondern auch in der Praxis. Der Vollzug wird durch das klare Regel-Ausnahme-Verhältnis erleichtert, ein Umdenken der Vollzugsbehörden wird allerdings erforderlich sein. Der VHI und seine Mitgliedsunternehmen bieten bei der Suche nach vollzugsgerechten Lösungen gerne ihre Unterstützung an“, so Anemon Strohmeyer, designierte Geschäftsführerin des VHI.

Die getrennte Erfassung von Holz sei ein faktischer Schlüssel für ein hochwertiges Recycling: Werde Holz nicht durch gemeinsame Erfassung mit anderen Sortimenten verunreinigt, sondern sortenrein erfasst, steigere das die Einsatzfähigkeit in der Holzwerkstoffindustrie. „Wir verbinden damit auch die Hoffnung, dass der Holzwerkstoffindustrie künftig mehr recyclingfähiges Holz zur Verfügung steht und so ein verstärkter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann“, so Strohmeyer. Denn die beste Umweltoption zur Nutzung des Wertstoffes Holz sei in der Regel die Kaskadennutzung.

Mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung beweise der deutsche Gesetzgeber, dass er die fünfstufige Abfallhierarchie ernst nimmt. Sie liegt ganz auf der Linie des neuen Kreislaufwirtschaftspakets zur Circular Economy. Für den Bereich der Verpackungshölzer werde das auf den Weg gebrachte Verpackungsgesetz einen zusätzlich positiven Impuls geben. „Das Umdenken zugunsten des Recyclings der stofflich verwertbaren Sortimente sollte perspektivisch auch in einer novellierten Altholzverordnung zum Ausdruck kommen. Vor allem die Getrennterfassung von Holz aus anderen Herkunftsbereichen, insbesondere des Sperrmülls muss vorangetrieben werden“, fordert Strohmeyer. Die Holzwerkstoffindustrie sei bereit, sich den Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft zu stellen: Die stoffliche Verwertung von Altholz sei etabliert und habe ihre Leistungsfähigkeit und die Gewährleistung der Hochwertigkeit unter Beweis gestellt.

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