Die Versammlungen befassten sich in diesem Jahr u.a. mit folgenden Themen: Aktuelles aus dem Systemgeschäft, Verpackungsgesetz, neue Gewerbeabfallverordnung, neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Haushaltsabfälle.
Zu letzterem Punkt bezog VBS-Präsident Otto Heinz klar Stellung: „Bei ca. 45 % aller Haushalte in Deutschland gibt es überhaupt keinen Wettbewerb! Dies liegt einzig und allein an der Tatsache, dass diese Leistungen von Kommunalbetrieben ohne vorherige öffentliche Ausschreibung erbracht werden.“ So zeige unter anderem der regelmäßig veröffentlichte Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren durch den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sowie eine Studie von IW-Consult aus dem Jahr 2015 eindeutig, dass die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb das wirksamste Instrument gegen Gebührensteigerungen sei. Daher spricht sich der VBS dafür aus, dass das Bundeskartellamt alle Müllgebühren prüfen sollte, d.h. auch dort, wo kommunale Eigenbetriebe tätig sind.
Die vor kurzem erfolgte Verabschiedung des neuen Verpackungsgesetzes durch den Bundestag sieht der VBS insgesamt positiv. Das neue Verpackungsgesetz stelle einen ausgewogenen Kompromiss dar. Mit den anspruchsvollen höheren Recyclingquoten setzt das Gesetz insbesondere wichtige neue Impulse für das Kunststoffrecycling. Dessen Bedeutung unterstreicht VBS-Präsident: „Die Aufbereitung und Verwertung von Kunststoffabfällen in Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Erreichen der Klimaschutzziele.“
Mit Ausnahme der Region Niederbayern/Oberpfalz standen in diesem Jahr satzungsgemäß Regionssprecherwahlen auf der Tagesordnung. In ihren Ämtern bestätigt wurden die Sprecher der Regionen München/Oberbayern (Andreas Janka), Schwaben (Peter Weißenhorn) und Franken (Rudi Ernst).