Etabliertes System Sonderabfallentsorgung in Gefahr

Das weltweit als vorbildlich anerkannte und erfolgreiche System der deutschen Sonderabfallentsorgung mit seinem fein austarierten Gleichgewicht zwischen Rohstoffrückgewinnung und Beseitigung sei in Gefahr, warnte der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Sonderabfallentsorgung, Werner Schmidt, beim bvse-Forum Sonderabfallentsorgung in Göttingen.

„In der Abfallverzeichnisverordnung sind 407 Sonderabfallschlüssel gelistet. Damit umfasst die Sonderabfallentsorgung einen sehr großen Mengenstrom bei der Abfallentsorgung – auch wenn sich dieser Mengenstrom in sehr viele unterschiedliche Teilströme aufgliedert. Leider ist Vielen die zentrale Bedeutung der Sonderabfallentsorgung nicht bewusst, “ klagte Schmidt vor den rund 80 Teilnehmern.

Der Erfolg der deutschen Sonderabfallentsorgung, beruhe darauf, dass Unternehmen, bei denen Sonderabfälle anfallen, relativ einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand ihre gefährlichen Abfälle in eine geordnete Entsorgung abgeben können. Auf der anderen Seite waren sich die Hauptakteure bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle bisher darin einig, die anfallenden gefährlichen Abfälle zunächst soweit als möglich zu verwerten und die verbleibenden Rückstände ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu beseitigen.

Doch das bisherige Gleichgewicht – auch zwischen den in diesem Bereich agierenden privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern – gerät nach den Worten des bvse-Vorsitzenden Schmidt allmählich in Schieflage. Grund dafür sei zum einen die für die Unternehmen kaum noch zu bewältigende Flut behördlicher Auflagen, sowohl auf Verordnungsebene wie auch im untergesetzlichen Regelwerk.

„Darüber hinaus sehen wir Tendenzen, die Verwertungstätigkeiten der privatrechtlichen Sonderabfallbehandler deutlich einzuschränken und anfallende Stoffströme in die Beseitigung umzulenken. Damit wird nicht nur der Wettbewerb in der Sonderabfallentsorgung ausgeschaltet, sondern dies bedroht letztlich die flächendeckende, vollständige Erfassung aller anfallenden Sonderfälle in Deutschland“, machte Schmidt deutlich.

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