Düngeverordnung: Bundesrat verabschiedet Entschließungsantrag

Umweltminister Franz Untersteller: „Die Düngeverordnung kann nur ein erster Schritt sein. Zum Schutz unserer Umwelt brauchen wir weitergehende Vorschriften, für die die aktuelle Bundesregierung offenbar keine Kraft mehr hat.“
Wolfgang Dirscherl, pixelio.de

Auf Initiative des Umweltministeriums Baden-Württemberg hat der Umweltausschuss des Bundesrates einen Entschließungsantrag zur geplanten Düngeverordnung des Bundes verabschiedet. Der Antrag betont, dass aus gewässerökologischer, immissionsschutz- und naturschutzfachlicher Sicht weitergehende Regelungen als die von der Bundesregierung vorgelegte „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ erforderlich sind.

So stelle beispielsweise der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft eines der größten ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit dar und der wesentliche Teil der Stickstoffüberschüsse in Deutschland stamme aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. Auch die erhöhten Nitratkonzentrationen, insbesondere an Messstellen unter landwirtschaftlichen Flächen, machten deutlich, dass der landwirtschaftliche Eintragspfad weitreichenden Regulierungen bedürfe und Nährstoffüberschüsse aufgrund eines zu hohen Gülleaufkommens deutlich abzusenken seien. Die Entschließung moniert zudem das Fehlen einer notwendigen Regelung, die kritische Ammoniakkonzentrationen in der Luft im Einzugsgebiet von schützenswerten Biotopen begrenzt. Auch seien die Vorgaben zur Phosphatdüngung mit Blick auf die Eutrophierung von Oberflächengewässer nicht ausreichend.

„Die vorgelegte Düngeverordnung ist völlig unzureichend“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. Sein Haus habe ihr nur deswegen zähneknirschend zugestimmt, da der nun vorliegende Minimalkonsens der Bundesregierung den Status quo zumindest in Teilen etwas verbessere. „Wir hatten die Wahl, entweder einer schlechten Düngeverordnung zuzustimmen oder jegliche Fortschritte zum Schutz unserer Umwelt zu verhindern. Die Verordnung kann daher nur einen ersten Schritt darstellen, dem nach der Bundestagswahl weitere Schritte folgen müssen.“

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