BDE: Entwurf der Klärschlammverordnung verstößt gegen EU-Recht

Der BDE hält den von der Bundesregierung bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegten Entwurf der Klärschlammverordnung für europarechtswidrig.
Wolfgang Dirscherl, pixelio.de

Zur Begründung sagte BDE-Präsident Peter Kurth: „Die in der Verordnung enthaltene Pflicht zur Verbrennung von Klärschlamm ist ein Verstoß gegen die europäische Abfallhierarchie. Denn danach geht die stoffliche Verwertung der Verbrennung vor. Durch die Verbrennung gehen Nährstoffe und organische Substanz verloren, die wir bei einer bodenbezogenen Verwertung nutzen würden und derzeit auch nutzen. Qualitativ hochwertige Schlämme müssen auch in Zukunft auf die Felder gebracht werden können.“

Der BDE sieht in dem vorgelegten Entwurf auch einen Verstoß gegen die EU-Klärschlammrichtlinie. Die Richtlinie regelt die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Unter Einhaltung gewisser Schadparameter lässt sie eine bodenbezogene Verwertung zu. Der deutsche Vorschlag wendet dagegen eine neue Maßnahme an und verbietet grundsätzlich das Auf- und Einbringen von Klärschlamm aus Anlagen ab einer bestimmten Größe. Die Frage der Qualität wird dabei nicht mehr gestellt. Das hält der BDE für rechtlich unzulässig und für fachlich nicht gerechtfertigt.

Stattdessen unterliegen Kläranlagenbetreiber zukünftig der Pflicht, Phosphor technisch zurückzugewinnen und diesen stofflich zu verwerten. BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Eine Fokussierung allein auf den Phosphor halten wir für nicht ausreichend, um dem Ressourcenschutzgedanken gerecht zu werden. Der Vorschlag unterbindet gezielt bestehende Kreisläufe und ordnet eine Rückgewinnung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe an. Aufgrund dessen haben wir die Kommission gebeten, den vorgelegten Entwurf kritisch zu prüfen und die Bundesrepublik Deutschland aufzufordern, eine an der Abfallhierarchie und dem Ressourcenschutz orientierte Anpassung der Verordnung vorzunehmen.“

Die Stillhaltefrist endet am 27.12.2016. Bis dahin wird sich entscheiden, ob die Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgibt. Die Kritikpunkte des BDE werden von einem juristischen Gutachten gestützt, welches der Kommission ebenfalls vorliegt.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.