Konkret vereinbaren die teilnehmenden Systeme, dass die vom Kunden gemeldeten Verpackungen nicht eigenmächtig anderen – nicht am dualen System teilnehmenden – Verpackungsarten ohne ausdrückliches Wissen beziehungsweise Auftrag des Kunden zugewiesen werden und dass dies im Rahmen der ohnehin stattfindenden Prüfung durch die sogenannte System-Wirtschaftsprüfer explizit geprüft wird.
Dies sei für die verpackenden Unternehmen nicht nur deshalb wichtig, weil sie nach VerpackV für die richtige Zuweisung in der Verantwortung stehen, sondern insbesondere auch weil mit Umsetzung der Vereinbarung und Prüfung die Vergleichbarkeit der Angebote gesichert sei.
Die Vereinbarung sei bewusst so konzipiert, dass sich dieser alle dualen Systeme anschließen können, um gemeinsam eine valide Basis für eine gesicherte privatwirtschaftliche Verpackungsentsorgung zu schaffen. Mögliche Fehlverhalten gegen diese Vereinbarung würden im Kreise der teilnehmenden dualen Systeme bilateral mit entsprechenden Strafaufschlägen sanktioniert.