BDE fordert Anpassungen bei Entsorgungsfachbetriebeverordnung

In der Diskussion um die Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sieht der BDE weiteren Änderungsbedarf. Der Verordnungsentwurf liegt jetzt dem Bundesrat vor. Die Novellierung dient vorrangig dazu, die Qualität von Entsorgungsleistungen zu stärken.

Der BDE begrüßt, dass damit die Erfolgsgeschichte der Entsorgungsfachbetriebe weitergeht: „Seit 20 Jahren stehen Entsorgungsfachbetriebe für Qualität und Know-how in der Abfallentsorgung. Sie tragen maßgeblich zum Erfolg der Kreislaufwirtschaft bei. Die Novelle schärft das Profil der Entsorgungsfachbetriebe und erhöht den Stellenwert des Zertifikats“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Entwurf enthält aber Regelungen, die kein Mehr an Qualität bringen, sondern vor allem steigende Kosten für die Entsorger: „Trotz erster Erfolge im bisherigen Verfahrensverlauf gibt es weiteren Anpassungsbedarf, ansonsten schießt die Verordnung über das Ziel hinaus. Der Bundesrat sollte eingreifen, damit die Entsorger nicht geschwächt werden“, so Kurth weiter. Die Kernpositionen des BDE sind:

  • Ein „Einheitszertifikat“ ist nicht praktikabel und es erhöht administrative Kosten ohne Qualitätsgewinn.
  • Die Termine für ein Efb-Audit sind nicht dazu gedacht, gleichzeitig eine allgemeine Überwachung nach § 47 KrWG durchzuführen.
  • Die Vorprüfung vor einer beabsichtigten Zertifizierung ist zeit- und kostenintensiv und ohne Mehrwert für das Unternehmen.
  • Unangekündigte Vor-Ort-Termine machen immer nur in Einzelfällen bzw. bedarfsbezogen Sinn. Der BDE lehnt ab, dass diese jetzt systematisiert werden sollen.
  • Die Mindestinhalte für den Überwachungsbericht sind noch deutlich zu umfangreich und z. T. auch praxisfern.

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