Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft

BDE begrüßt Pariser Abkommen zur Senkung der THG-Emissionen.
Thorben Wengert, pixelio.de
Thorben Wengert, pixelio.de

Am 25.04.2016 wurde der erste weltweite Klimavertrag in New York, dem Sitz der Vereinten Nationen, durch Vertreter von über 150 Nationen unterzeichnet. Durch weltweite Anstrengungen soll sichergestellt werden, dass der Temperaturanstieg im Vergleich zur vorindustriellen Zeit unter 2 °C bleibt, heißt es in einer Erklärung des BDE. Hierzu solle so früh wie möglich ein Wendepunkt bei globalen Treibhausgasemissionen erzielt und bis spätestens Mitte des Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Quellen von Treibhausgasen und Treibhausgassenken erreicht werden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Vertrag von Paris ist ein Signal an alle Wirtschaftsakteure, dass das Zeitalter der fossilen Brennstoffe in absehbarer Zeit vorbei ist. Die Umstellungen, die nötig sein werden, betreffen jede Branche. Das Konzept der Kreislaufwirtschaft ist ein Wirtschaftskonzept, welches eine Transition hin zu einer kohlenstoffarmen Wertschöpfung ohne Wohlstandseinbußen verspricht. Es ist daher nur richtig, dass Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling in Europa derzeit hoch auf der Agenda stehen.“

Was den Beitrag der europäischen Abfallbranche anginge, so Kurth weiter, sei es wichtig, dass nun endlich in ganz Europa der Ausstieg aus der Deponierung umgesetzt werden müsse. Durch die Verhinderung von Deponiegasen wäre ein relativ schneller und kostengünstiger Beitrag zur Treibhausgasreduktion erreichbar. Zudem lassen sich durch verstärktes Recycling aufgrund von Energie- und Primärrohstoffeinsparungen weitere positive Effekte erzielen.

Der erste weltweite Klimavertrag war am 12.12.2015 in Paris im Rahmen der 21. Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Paris beschlossen worden. Der Vertrag trete in Kraft sobald er durch 55 Unterzeichner, deren Klimagasemissionen mindestens 55 Prozent der globalen Emissionen ausmachen, ratifiziert wurde, heißt es weiter. In der EU werde der Vertrag durch den Rat und das EU-Parlament ratifiziert werden müssen, sowie durch jeden einzelnen Mitgliedstaat. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf ein verbindliches Ziel bis 2030 zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 Prozent gegenüber 1990 verpflichtet, so der Verband. Derzeit laufen die Beratungen zu den Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten und Wirtschaftssektoren, um dieses gemeinsame Ziel sicherzustellen, heißt es abschließend.

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