Rekommunalisierung als Druckmittel gegen Privatwirtschaft

Eine von Remondis in Auftrag gegebene Studie nennt als einen Grund für den Trend zur Rekommunalisierung eine Disziplinierungsfunktion für private Anbieter.

Die Motive der Rekommunalisierung in der Entsorgungswirtschaft seien bisher weitgehend unbekannt, heißt es in der Studie „Rekommunalisierung und Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft“, die die European School of Management and Technology (ESMT) im Auftrag von Remondis durchgeführt hat.

Die Studie konstatiert einen Prozess der Rekommunalisierung in zwei Wellen mit einer starken Dynamik zwischen 2003 und 2009 und einem etwas langsameren Wachstum des kommunalen Marktanteils zwischen 2009 und 2015. In diesem Zeitraum sei der kommunale Anteil in der Entsorgungswirtschaft von 36 auf 46 Prozent angestiegen. Es sei aber kein gleichmäßiger Prozess, zudem gebe es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Als mögliche Motive für die Rekommunalisierung nennt die Studie unter anderem eine stärkere politische Kontrolle, fiskalische Motive (Gewinnerzielung oder Quersubventionierung) sowie die Disziplinierung privater Anbieter. Diese Motive seien bei der ersten Welle deutlich erkennbar, bei der 2. Welle gebe es diese Konstellation nicht mehr.

Vielmehr zeige sich, dass inzwischen der Stimmanteil linker Parteien, die Arbeitslosenquote, die Konzentration privater Anbieter, der vorhandene Anteil kommunaler Leistungserbringung und eine niedrige Pro-Kopf-Steuereinnahme wichtige Gründe für die Rekommunalisierung seien.

Die Studie spricht zudem von einer Rekommunalisierungsspirale: In Regionen, in denen es bereits einen hohen Anteil an kommunalen Leistungen gebe, sei die Tendenz zur Rekommunalisierung besonders hoch. Dies gelte vor allem für Kommunen, in deren Umgebung der Marktanteil der drei größten privaten Anbieter besonders hoch ist, vor allem bei Kommunen mit geringer Bevölkerungsdichte.

Von der „Option der Rekommunalisierung“ gehe eine „wirksame Beschränkung des wettbewerblichen Spielraums der privaten Anbieter aus“. Dies sei bei wettbewerbsökonomischen Beurteilungen zu berücksichtigen. Zudem ergebe sich daraus ein Spielraum für Übernahmen.

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