Weichmacher-Begrenzung in Elektrogeräten

Der Einsatz von vier sogenannten Weichmachern in Elektrogeräten soll künftig stark begrenzt werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/7752) vor. Mit der Verordnung soll eine delegierte Richtlinie der Europäischen Kommission 2015/863/EU umgesetzt werden. Nach dem Kreislaufwertstoffgesetz muss der Deutsche Bundestag der Verordnung zustimmen.
Tim Reckmann, pixelio.de

Mit der Verordnung soll die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert werden. Künftig sollen auch Diethylhexylphthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) unter die Mengenbeschränkung fallen. Die Stoffe sind als „besonders besorgniserregende Stoffe“ eingestuft. Laut Begründung können die Weichmacher (Phtalate) „negative Auswirkungen“ auf das Recycling der Elektrogeräte sowie auf die menschliche Gesundheit und Umwelt haben. Bisher gilt die Höchstkonzentrationsgrenze (0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff) für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom und polybromiertes Biphenyl (PBB).

Für unter anderem Haushaltselektrogeräte und Unterhaltungselektronik gilt laut Verordnungsentwurf eine Übergangsfrist bis zum 21. Juli 2019. Medizinische Geräte oder auch Überwachungs- und Kontrollinstrumente sollen noch bis zum 21. Juli 2021 ohne die neue Stoffbeschränkung in den Verkehr gebracht werden können.

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