Schrottwirtschaft muss sich bietende Chancen nutzen

Die Schrottbranche lebt mit und von den typischen Schwankungen des Schrottmarktes. Mittlerweile stellen aber unzählige Gesetze, Novellen, neue Verordnungen und Vorschriften die vorwiegend mittelständisch geprägten Schrott- und Stahlrecycler immer wieder vor neue Herausforderungen. Darin waren sich die Teilnehmer des bvse-Forums Schrott und des 14. Elektro(nik)-Altgerätetags einig.

Mehr Kommunikation und Praxisorientierung mahnte der Regierungsoberrat des Regierungspräsidiums Darmstadt, Reinhold Petri an, der aus seiner langjährigen behördlichen Vollzugspraxis berichtete. Seiner Erfahrung nach, mangele es oft an einer Zusammenarbeit der Beteiligten: den Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, den Vollzugsbehörden und den gesetzgebenden Organen, wenn es um die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen ginge. Dies führe oft dazu, dass in nationales Recht zu überführende EU-Vorgaben oft nicht vollzugs- oder praxistauglich seien. Hinzu käme nicht selten eine uneinheitliche Auslegung der Gesetze und Vorgaben in den einzelnen Bundesländern.

Nach der persönlichen Ansicht des Experten seien einige Verordnungen mittlerweile sogar völlig überflüssig. Ein gutes Beispiel hierfür sei der Entsorgungsnachweis. Dieser habe vor 25 Jahren, als es noch Entsorgungsnotstände gab, seine Existenzberechtigung gehabt. Er sei aber aus seiner Sicht heute nicht mehr erforderlich, denn der dafür notwendige Arbeitsaufwand stünde in keinem Verhältnis mehr zum abfallrechtlichen Nutzen.

Dem gelte es mit Deregulierung, mehr Augenmaß, und Ausrichtung auf die eigentlichen Kernkompetenzen entgegenzuwirken. Zu diesen Kernkompetenzen einer Abfallbehörde gehöre es, die schwarzen Schafe der Branche herauszufiltern, damit die ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe nicht von illegal Tätigen behindert werden.

Die vorgestellten Teilergebnisse einer vom bvse bei der DICE Consult GmbH in Düsseldorf in Auftrag gegebenen Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Schrottwirtschaft zeigten, dass dem Wettbewerb im Markt eine herausragende Bedeutung zukommt. Durch das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Rekommunalisierung zu Lasten der Metallschrottwirtschaft insbesondere durch die §§ 17 und 18 KrWG in Gang gesetzt worden. Dr. Susanne Thorwarth und Dr. Veith Böckers erläuterten, mit welchen strukturellen Wettbewerbshindernissen die Branche zu kämpfen hat und welche wettbewerblichen Auswirkungen ein Wertstoffgesetz haben kann. Sie leiteten daraus wettbewerbspolitische Empfehlungen ab.

Es gebe eine Vielzahl von Faktoren, die die Situation der angeschlagenen Schrottwirtschaft verschärfe, so der Vorsitzende des Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Klaus Müller. Dazu zählte der Druck vom Weltmarkt genauso wie der hart geführte Wettbewerb im Inland. Ein politscher Rahmen, der Rekommunalisierungstendenzen unterstützte und EU-Regeln nicht nur konsequent umsetze sondern in den Forderungen sogar noch toppt, baue zusätzliche Hürden auf.

Dennoch solle der Blick nach vorn gerichtet werden, so Müller, der die Entwicklung seit einigen Jahren beobachtet und prognostiziert: „Es wird nicht besser, aber anders. Der Mittelstand hat sich immer wieder behauptet, Nischen gefunden und sich in schwierigen Situationen angepasst.“ Der Markt sei heftig und brutal, dennoch gelte es trotz ungünstiger Umstände nach Chancen zu schauen, diese zu verfolgen und umzusetzen, forderte der Fachverbandsvorsitzende die anwesenden Schrottrecycler auf.

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