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bvse fordert umfangreiches Maßnahmenpaket zu EU-Aktionsplan

Bis Ende 2015 will die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung zu den Fragen der EU-Kommission und den aus seiner Sicht vorrangigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft Stellung genommen.
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Recycling ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Kreislaufwirtschaft an dem viele Recyclingunternehmen seit Jahren arbeiten, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, der betont, dass die Märkte für die Sekundärrohstoffwirtschaft weiterentwickelt werden müssen:

– Durch Festlegung von Anforderungen an die Verwendung von Recyclingmaterial
– Durch niedrigere Steuern für Recyclingmaterial
– Festlegung von Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe
– Korrekte Information der Verbraucher

Diese Maßnahmen müssen einhergehen mit echten Erleichterungen in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die zum größten Teil kleinen und mittelständischen Unternehmen der Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche. Desweiteren müsse dem unfairen Wettbewerb durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen durch die Anwendung „gleicher Regeln für alle“ Einhalt geboten werden, so der bvse in seiner Stellungnahme.

In seiner umfangreichen Stellungnahme forderte der bvse unter anderem:
– Steuerung der Kreislaufwirtschaft durch den Markt, bei der negative externe Effekte korrigiert, die Aufnahme von nachhaltigen Verhaltensweisen unterstütztund Anreize für das Recycling schaffen schaffen werden. Subventionen und EU-Mittel sollen dabei den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft erleichtern und diesen nicht etwa durch die Förderung kontraproduktiver Maßnahmen behindern;
– Beseitigung von Markthindernissen für Sekundärrohstoffe und eine stärkere Belohnung für höhere Recyclingqualitäten sowie bessere Zugriffsmöglichkeiten auf Recyclingmaterial;
– ein EU-weit geltendes gesetzlich bindendes Regelwerk;
– die Vermeidung von Kostendifferenzen zwischen Primär- und Sekundärrohstoffen;
– die Beseitigung rechtlicher Hindernisse auf EU-Ebene, im Besonderen die Vereinfachung des Rechtsrahmens für die Verbringung von Abfällen in Europa, die Umstellung der Verwaltungsverfahren auf elektronische Verfahren sowie die Vereinheitlichung der Abfallklassifizierungen;
– Schließung von Regulierungslücken auf EU-Ebene, vor allem die Behandlung von Abfällen gemäß der Abfallhierarchie und Kriterien zum Ende der Abfalleigenschaft für weitere Materialien.

Quelle: bvse

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