Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler und Keynote-Speaker bei der Branchentagung, sieht in der Re- und Neukommunalisierung ein großes Problem. Viele Kommunen versuchten, sich durch eine wirtschaftliche Betätigung in vermeintlich gewinnträchtigen Branchen finanziell besser zu stellen. Holznagel bezeichnete dies als „Irrweg“. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen liefe häufig schief, führe zu höheren Ausgaben und einer Marktverzerrung, da kommunale Betriebe teils erhebliche Wettbewerbsvorteile genießen. Zum anderen träten sie in Konkurrenz zur Privatwirtschaft und griffen deren Marktanteile ab. „Der Staat soll die Märkte als Schiedsrichter regeln aber ansonsten Raum für unternehmerisches Handeln lassen“, forderte Holznagel. Er kündigte an, die kommunalen Aktivitäten in der Abfallwirtschaft auch weiter mit einem kritischen Auge zu verfolgen.
Den Illegalen Sammlern entgegenzuwirken, ist so eine „Schiedsrichteraufgabe“, da waren sich die Branchenvertreter einig. MinR Thomas Buch (Umweltministerium NRW) sieht jedenfalls in der Anzeigepflicht des KrWG eine Grundlage für die Behörden, gegen solche schwarzen Schafe vorzugehen. Die Teilnehmer kritisierten jedoch, dass die Anzeigepflicht vor allem die ordentlich arbeitenden Unternehmen belaste und es am behördlichen Vorgehen gegen illegal agierende Akteure mangele. Zudem reagierten die Behörden zu wenig auf die zum Teil schlechte Altkleidererfassung durch Kommunen. Nässe oder Verpressung bei der Sammlung machten eine hochwertige Verwertung unmöglich. Das widerspreche der Abfallhierarchie, werde jedoch nicht geahndet.
Nicht nur über das Abfallrecht wird der Versuch unternommen, private Sammlungen einzuschränken. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, weicht so manche Kommune auf das Straßenrecht aus. Rechtsanwältin Ann-Kathrin Sinner (Kanzlei Lankau, Dr. Weitz & Collegen) zeigte in ihrem praxisnahen Vortrag, dass es hierfür enge Grenzen gibt: „Das Ordnungsrecht darf nicht zu Zwecken der Marktsteuerung zweckentfremdet werden.“ So sei es beispielsweise nicht rechtens, einzelne Sammler bei der Containeraufstellung im öffentlichen Straßenraum zu bevorzugen. Wird eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Containern im öffentlichen Raum versagt, seien dafür nur Gründe zulässig, die in einem direkten Bezug zu der Fläche stehen.
Von der kommunalen Seite stellte sich Dr. Frank Wenzel (Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.) den Branchenvertretern. Auch nach 36 Monaten KrWG gebe es in den Verwaltungen einen gewaltigen Bearbeitungsrückstand, was die Anzeigen angehe. Darüber hinaus würden viele Verfahren durch illegale Sammler entstehen. Hier sieht Wenzel die Privatwirtschaft in der Pflicht, sich stärker, und zur Not auch juristisch, gegen solche Marktteilnehmer zu wehren. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock wendete ein, dass viele Mitglieder des bvse gegen illegale Sammler kämpfen. Sie bekämen jedoch von den zuständigen Behörden oft noch nicht einmal die Auskunft, ob ein Sammler eine Anzeige gemacht hat. Hier sei der Informationsaustausch zu verbessern.