Rechtsstreit um Clearingzahlungen 2010 beendet

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerden von DSD und Eko-Punkt zurückgeweisen.

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland (DSD) sowie Eko-Punkt müssen die von Reclay GmbH geltend gemachten Forderungen aus dem Mengen- und dem Nebenentgeltclearingvertrag 2010 zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende Februar 2015 entsprechende Nichtzulassungsbeschwerden beider Unternehmen abgewiesen. Zuvor war das Verfahren sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln zugunsten von Reclay entschieden worden. Mit dem Beschluss des BGH vom 24. Februar ist die Verfahrensserie nun abschließend geklärt. Gleichzeitig können damit auch die über 20 noch anhängigen gleichgelagerten Folgeverfahren kurzfristig zum Abschluss gebracht werden.

Sowohl DSD als auch Eko-Punkt hatten sich geweigert, die ihnen für 2010 zugewiesenen Anteile an den Nebenentgelten sowie dem Mengenclearing zu zahlen. Beide Wettbewerber wurden daraufhin von Reclay verklagt. „Wir begrüßen die Entscheidung des BGH und freuen uns, dass die Verfahren nun offiziell abgeschlossen sind. Die ausstehenden Zahlungen wurden von den Unternehmen bereits geleistet. Wir hoffen sehr, dass damit eines der letzten Kapitel der Uneinigkeiten in der Gemeinsamen Stelle beendet worden ist und nun auch in dieser Hinsicht Ruhe einkehrt“, so Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.

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